TERRA AFRICANA HUNTING SAFARIS
& African Bushbull Hunting
Ursprünglich - Ökologisch nachhaltig - Waidmännisch - Grosses Abenteuer
Preise 2025
Group discounts
For a group registration of more than 2 participants and a booking period of at least 14 days, there is a group discount of 3% per participant per additional participant (for example, for a group of 10 participants, the individual participant pays 30% less than for a booking of one to two participants).
Maximum group strength: 11 participants.
Agent commission: 5% commission per booked and arriving participant. The commission can also be counted towards the participation fee, if the agent wants to participate in the program.
Programs
Below you will find an overview of our tried and tested 18 to 21 day programs. - Exact descriptions of the course content in the links.
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Maximum group strength: 11 participants.
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Geschäftsbedingungen
1) VERTRAGSVERHALTNIS
Dieser Vertrag besteht zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin (=Teilnehmer) und Terra Africana Safariss CC (=TAS).
2) IN KRAFT TRETEN
Der Vertrag tritt mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch den Teilnehmer in Kraft. "Teilnehmer" ist jede Person, die sich selber anmeldet, oder durch einen Stellvertreter namentlich zur Teilnahme an einem TAS-Programm anmeldet worden ist.
3) BEZAHLUNG:
Innerhalb von 5 Tagen nach Anmeldebestätigung durch TAS ist eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises auf das TAS-Konto einzuzahlen. Der Restbetrag muß spätestens 90 Tage vor Beginn des Reisezeitraums auf das TAS-Konto eingehen.
4) RÜCKTRITTS‑ & KÜNDIGUNGS-KLAUSEL
1. Bis 90.Tag vor Beginn des Reisezeitraums beträgt die Stornierungsgebühr 50 % , ab 89. bis zum 60.Tag 70%, ab 59.Tag bis zum Beginn des Reisezeitraums 100% des Gesamtpreises.
2. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, oder aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Erkrankungen) kann TAS jederzeit vor Beginn des Reisezeitraums von dem Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5) HAFTUNG
1. TAS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäfts für die gewissenhafte Reisevorbereitung und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen. Ferner haftet TAS für die ordungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, - jedoch nicht in Fällen, in denen höhere Gewalt die Erbringung der Reiseleistungen be- oder verhindert (z.B. Fahrzeugpannen, Fehler von fremden Leistungsträgern usw.).
Bei Ankunft müssen eine Haftungsausschlusserklärung von jedem volljährigen Teilnehmer unterschrieben werden.
2. Ist TAS nur Vermittler fremder Leistungen, so haftet TAS nicht für die Leistungserbringung selbst, sondern nur für die ordungsgemäße Vermittlung der Leistung. In keinem Fall ist TAS für Versäumnisse von Fremdleistungsträgern haftbar zu machen.
3. Bei Auftreten höherer Gewalt (widrige Wetter- und Straßenbedingungen, Fahrzeugpannen, usw.) hat TAS das Recht, das Reiseprogramm entsprechend zu ändern. TAS wird versuchen, für dadurch entfallene Leistungen gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. TAS übernimmt jedoch keinerlei Haftung für solche Änderungen des Reiseprogramms.
4. TAS wird jede im Rahmen der Reisezielsetzung mögliche Vorsichtsmaßnahme ergreifen, um die Sicherheit des Teilnehmers zu gewährleisten, kann aber keinerlei Haftung für erlittene Personen- oder Sachschäden seitens des Teilnehmers übernehmen. Der Teilnehmer sichert TAS hiermit Haftungsfreiheit für jede Form von Personen- oder Sachschäden zu.
5. Der Teilnehmer sollte zur eigenen Absicherung ein entsprechendes Reiseversicherungspaket abschließen (Unfall‑, Haftpflicht‑ und Krankenversicherung, Rückreise bei Unfall/Krankheit, Versicherung von Such‑, Rettungs‑ und Bergungskosten).
6. GEFAHRENHINWEIS:
Dem Teilnehmer ist bewußt, daß die Reise eine gute gesundheitliche Verfassung verlangt. Der Teilnehmer versichert, daß diese Voraussetzung in seiner Person vorliegt. Ferner versichert der Teilnehmer, daß er die Risiken der Reise bewußt in Kauf nimmt und die Reise auf eigene Gefahr durchführt.
7. TEILNAHME-ALTER:
Dem Teilnehmer ist bewußt, daß er mindestens 18 Jahre alt sein muss, um an einem TAS -Programm teilzunehmen, Der Teilnehmer versichert, daß diese Voraussetzung in seiner Person vorliegt.
8. EINREISEVORSCHRIFTEN:
Für die Einhaltung von Paß‑, Zoll‑, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Teilnehmer verantwortlich. TAS ist nicht haftbar zu machen, falls dem Teilnehmer die Einreise in ein Gastgeberland verweigert wird.
9. GERICHTSSTAND:
Gerichtsstand ist Windhoek/Namibia.